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Erklärung zur Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung




Sind im Spätherbst noch Innenausbauten zu erledigen, die Heizungsanlage aber schon installiert, wird - um ein Austrocknen des Baukörpers zu beschleunigen - die Heizung in Betrieb genommen.

Wer eine Ölheizung installiert hat, sollte sich in diesem Falle um eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung bemühen. Diese tritt immer dann ein, wenn, aus welchen Gründen auch immer, Öl austritt und Boden oder Gewässer verseucht werden.

Die anfallenden Kosten, von den ersten Schutzmaßnahmen über das Ausbaggern und Entgiften des Erdreiches bis zur Entsorgung des anfallenden Giftmülls, betragen oft viele Tausend Mark und sollten durch einen Versicherer abgedeckt werden.

Diverse Versicherer bieten daher mit ihrer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz ab dem frühst möglichen Zeitpunkt, d.h. nach Befüllen des Tanks, in Form einer beitragsfreien vorläufigen Deckung. Dieser beitragsfreie Schutz endet - analog dem Rohbauschutz - mit Bezugsfertigkeit des Hauses.












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